Bedingungen während der Coronapandemie:
Kinder die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch).
Ein Besuchsverbot in der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
Alle Symptome müssen akut auftreten
(Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).
Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes, ob telefonisch Kontakt zum Kinderarzt/ -ärztin aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die/der behandelnde Ärztin/Arzt.
Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Schule uneingeschränkt besuchen.
Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen.
Krankheit
Ist ein(e) Schüler(in) erkrankt, so benachrichtigen Sie bitte umgehend die Schule (bitte auch auf den Anrufbeantworter sprechen). Eine schriftliche Entschuldigung ist ab 3 Fehltagen bei Wiederbesuch der Schule der Klassenlehrerin zu übergeben.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind an einer klassischen Krankheit wie Masern, Mumps, Röteln, etc. erkrankt ist. Bitte informieren Sie uns auch über einen Läusebefall.
Bei häufigem oder unentschuldigtem Fehlen kann ein ärztliches Attest von der Schule eingefordert werden.
Um die Ausbreitung von Krankheiten (Magen-Darm Infektionen/Viren) möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, Ihr Kind nach einer Infektion 24 Stunden gesund zuhause zu behalten, bevor Sie es wieder in die Schule schicken.
Unfall während der Unterrichtszeit oder des Schulweges
Sollte Ihr Kind während des Unterrichts, in den Schulpausen oder auf dem Schulweg einen Unfall erleiden, der einen Arztbesuch nötig macht, benachrichtigen Sie bitte schnellstmöglich die Schule, da aus Versicherungsgründen ein Unfallbericht weitergeleitet werden muss.