Die Voraussetzung zur Teilnahme am Unterricht ist die Vorlage eines Antigen-Schnelltests. Die Tests werden drei Mal wöchentlich zuhause unter Aufsicht der Eltern durchgeführt. Testtage: Montag und Mittwoch und Freitag. Die Durchführung der Tests wird auf einem Formular der Schule mit Unterschrift der Eltern bestätigt und in der Schule der jeweiligen Klassenlehrerin vorgelegt.
Bei Krankheit wird das Kind am ersten Tag des Schulbesuchs nach der Krankheit getestet. Die Bereitstellung der Antigen-Schnelltests erfolgt durch die Schule, die Kosten trägt der Schulträger/das Land.
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